
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Datum Inkrafttreten: 1 Februar 2025
Definitionen
Auftrag: Eine Auftragsvereinbarung, mit der sich die Katzenverhaltensberaterin (kurz: Verhaltensberaterin) gegenüber dem Kunden verpflichtet, eine verhaltensberaterische Tätigkeit für dessen Tier(e) durchzuführen.
Verhaltensberaterische Tätigkeit: Die Anamneseerhebung, die Erstellung einer Diagnose, die Festlegung eines Behandelplans und die Anleitung, Beratung und Instruktion des Klienten hinsichtlich der durchzuführenden Behandlung des betreffenden Tieres.
Verhaltensberaterin für Katzen/ Katzenverhaltensberaterin: Die Person, die im Auftrag des Kunden eine Verhaltensberatung einleitet.
Kunde: Besitzer des Tieres, der die Katzenverhaltensberaterin mit dem unerwünschten Verhalten seines Tieres beauftragt.
Vertragsdauer, Kosten: Die voraussichtliche Behandlungszeit und Vertragsdauer und die damit verbundenen Kosten werden individuell auf der Grundlage der gestellten Anamnese angeraten und mit dem Kunden besprochen. Eine erste Anamnese erfolgt während eines 20minütigen kostenfreien telefonischen Kennenlerngesprächs. Die empfohlene Behandlungszeit wird dem Kunden nach der Anamnese schriftlich mitgeteilt.
Im Laufe der Verhaltensberatung kann es vorkommen, dass die Behandlungszeit und somit Vertragsdauer und Kosten angepasst werden müssen. Die erfolgt ausschließlich in Absprache und mit Zustimmung des Kunden. Der Kunde erhält eine schriftliche Bestätigung der vereinbarten Anpassungen.
Folgetermine nur bei Bedarf; diese sind mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Artikel 1: Geltungsbereich
a. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, die vom Kunden erteilt und von der Katzenverhaltensberaterin angenommen werden, gemäß Artikel 2 Absatz b.
b. Der Auftrag kommt dadurch zustande, dass die Parteien mündlich oder schriftlich vereinbaren, eine Verhaltensberatung durchzuführen.
c. Die Eintragung in Terminplanung des Katzenverhaltensberaterin dient als Nachweis für den Abschluss des Auftragsvertrages.
Artikel 2: Randbedingungen
a. Die Katzenverhaltensberaterin ist dafür verantwortlich, ihre Fähigkeiten, ihr Fachwissen und ihre Kenntnisse zu unterhalten, um den Auftrag zu erfüllen.
b. Der Kunde stimmt zu, soweit es seine Fähigkeiten zulassen, den Anweisungen der Katzenverhaltensberaterin zu folgen. Wenn der Kunde sich weigert, den Anweisungen der Katzenverhaltensberaterin zu folgen, hat die Katzenverhaltensberaterin die Möglichkeit, den Vertrag mit dem Kunden einseitig und vorzeitig zu beenden.
c. Eine Verhaltensberatung erfolgt nur nach einer nachgewiesenen umfassenden medizinischen Untersuchung aller beteiligten Tiere durch einen Tierarzt.
d. Der Kunde stimmt zu, soweit es seine Fähigkeiten zulassen, während der Verhaltensberatung von den durch die Katzenverhaltensberaterin vorgeschlagenen Hilfsmitteln zum Zwecke der Sicherheit des Kunden, der Verhaltensberaterin und der Umgebung Gebrauch zu machen.
e. Zusagen der Katzenverhaltensberaterin, die nicht schriftlich bestätigt wurden, gelten als nicht gegeben.
f. Von Tieren, die eine Verhaltensberatung durchlaufen, wird erwartet, dass sie gegen übertragbare Krankheiten geimpft sind, indem sie regelmäßig von einem Tierarzt entsprechend der gängigen Impfpraxis geimpft werden.
Artikel 3: Vereinbarung eines Auftrags; Auftragserteilung
a. Alle Angebote zum Vertragsschluss sind unverbindlich, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde.
b. Der zwischen der Katzenverhaltensberaterin und dem Kunden abzuschließende Auftragsvertrag ist erst ab dem Zeitpunkt rechtsgültig, an dem der Vertrag von der Katzenverhaltensberaterin schriftlich oder mündlich bestätigt wurde, oder an dem die Katzenverhaltensberaterin mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat.
c. Die Katzenverhaltenstherapeutin hat das Recht, den Abschluss eines Auftragsvertrags für einen ihr zur Behandlung angebotenen Patienten abzulehnen und/oder nur unter bestimmten, näher festzulegenden Bedingungen anzunehmen.
d. Der zwischen der Katzenverhaltensberaterin und dem Kunden abgeschlossene Auftragsvertrag führt zu einer Verpflichtung der Katzenverhaltensberaterin, sich um eine fundierte und professionelle Beratung zu bemühen. Die Katzenverhaltens-beraterin wird diese Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen und mit der Sorgfalt, die von ihr erwartet werden kann, ausführen.
e. Die Katzenverhaltensberaterin hat das Recht, sich bei der Ausführung des Auftrags der Mitarbeit Dritter zu bedienen.
f. Im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien ist eine vorzeitige Beendigung möglich. Die Katzenverhaltensberaterin muss schriftlich bestätigen, dass die Parteien dies vereinbart haben.
g. Die Parteien können die Vereinbarung in jedem Fall ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn:
d.1 Der Kunde insolvent erklärt wird;
d.2 Dem Kunden ein (vorläufiger) Zahlungsaufschub gewährt wird;
d.3 Der Kunde rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe (mit oder ohne Bewährung) wegen einer Straftat verurteilt wird;
d.4 Der Kunde rechtswidrig handelt
Artikel 4: Preise und Vergütung
a. Für die von der Verhaltensberaterin im Rahmen des Auftrags zu erbringenden Leistungen hat die Verhaltensberaterin Anspruch auf ein Honorar, das in der Auftragsvereinbarung festzulegen ist.
b. Das Zustandekommen der Auftragserteilung gemäß Artikel 1 führt uneingeschränkt zur Verpflichtung zur vollständigen Zahlung.
c. Die Gebühr muss spätestens am Tag der Konsultation und vor Beginn der verhaltensberaterischen Tätigkeit gezahlt werden.
d. Teilzahlungen des Honorars für die verhaltensberaterische Tätigkeit sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die Verhaltensberaterin möglich.
e. Die Stornierung eines Termins durch den Kunden wird von der Verhaltensberaterin akzeptiert, sofern der Kunde diese minimal 24 Stunden vor dem Termin benachrichtigt hat.
f. Wiederruft der Kunde eine getroffene Vereinbarung einseitig, bleibt die volle Zahlungsverpflichtung bestehen.
g. Im Falle einer von der Verhaltensberaterin akzeptierten Stornierung zwischen 3 Tagen und 24 Stunden vor Beginn des betreffenden Termins werden 25 % des Honorars für diesen Termin in Rechnung gestellt.
h. Die Stornierung durch den Kunden kann per Telefon, Voicemail, WhatsApp oder E-Mail mitgeteilt werden. Eine tatsächliche Stornierung erfolgt erst nach einer schriftlichen Bestätigung seitens der Katzenverhaltensberaterin. Behauptet der Kunde, rechtzeitig storniert zu haben, obliegt es ihm, zu beweisen, dass dies rechtzeitig kommuniziert wurde.
i. Wenn der Kunde den Termin aufgrund von Krankheit oder Tod des Tieres oder anderen Fällen höherer Gewalt storniert, werden alle im Voraus gezahlten Gebühren abzüglich 10% Verwaltungs- und Organisationskosten zurückerstattet.
j. Wenn die Verhaltensberaterin aufgrund höherer Gewalt oder anderer Umstände gezwungen ist, einen Termin zu stornieren, wird sie sich bemühen, den Kunden rechtzeitig telefonisch, per WhatsApp oder E-Mail zu informieren. Aus einer nicht erfolgten Benachrichtigung über die Absage können keine Rechte abgeleitet werden.
Artikel 5: Haftung
a. Die Verhaltensberaterin kann nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn der Kunde die gewünschten Ergebnisse nicht erreicht. Andererseits wird die Verhaltensberaterin alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um das gewünschte Ergebnis der Verhaltensberatung zu erreichen. Bei Ausbleiben des erwünschten Erfolges, bleibt die Zahlungspflicht unberührt.
b. Die Verhaltensberaterin haftet nicht für Krankheiten und/oder (angebliche) geistige oder körperliche Gebrechen, die das Tier während oder als Folge der Verhaltensberatung erleidet.
c. Die Inanspruchnahme einer Verhaltensberatung durch den Kunden erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung. Der Kunde bleibt zu jeder Zeit für das Verhalten seines/ seiner Tieres/Tiere verantwortlich.
d. Vom Kunden wird erwartet, dass er über eine Haftpflichtversicherung verfügt, die auch für sein Tier gültig ist.
Artikel 6: Vertraulichkeit
a. Die Verhaltensberaterin behandelt alle ihr zur Verfügung gestellten Informationen vertraulich, soweit sich dies aus der Art der Informationen ergibt.
b. Die Verhaltensberaterin wird eventuell während eines Hausbesuchs erstelltes oder vom Kunden erhaltenes Bildmaterial für andere Zwecke als die der Verhaltensberatung nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Kunden verwenden.
c. Die Verhaltensberaterin kann in bestimmten Fällen einen Auszubildenden/Praktikanten auf dem Weg zum Verhaltensberater begleiten. Die Verhaltensberaterin bittet den Kunden um eine schriftliche Zustimmung, ob der Auszubildende/Praktikant in den Prozess der Verhaltensberatung einbezogen werden darf.
Artikel 7: Geistiges Eigentumsrecht
a. Die Katzenverhaltensberaterin behält jederzeit das Eigentum an Protokollen, Aufzeichnungen und anderen Datenträgern wie z.B. Videoaufnahmen, die sich auf den behandelten Patienten beziehen. Die Verhaltensberaterin bewahrt diese Aufzeichnungen 5 Jahre lang auf. Der Kunde kann auf Anfrage gegen eine Gebühr in Höhe des Selbstkostenpreises Kopien dieser Informationen (Träger) und/oder anderer Unterlagen erhalten.
b. Alle Berichte, Ratschläge, Richtlinien und Empfehlungen der Verhaltensberaterin sind ausschließlich für den Gebrauch im Rahmen der Verhaltensberatung bestimmt und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verhaltensberaterin nicht vervielfältigt, veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden.
c. Alle geistigen Eigentumsrechte an allen im Rahmen der Vereinbarung entwickelten oder zur Verfügung gestellten Dokumenten, wie Berichte, Analysen, Entwürfe, Broschüren, Informationsmaterial, Website-Veröffentlichungen, Artikel sowie vorbereitendes Material dazu, gehören ausschließlich der Katzenverhaltensberaterin.
Die Katzenverhaltensberaterin erwirbt ausschließlich die Nutzungsrechte und Befugnisse, die ausdrücklich in diesen Bedingungen oder anderweitig gewährt werden. Eine Weitergabe ist nur nach Genehmigung durch die Katzenverhaltensverhaltensberaterin zulässig.
Artikel 8: Wissenschaftliche Arbeit
Die Katzenverhaltensberaterin hat das Recht, die gesammelten und anonymisierten Daten des Patienten für statistische und/oder wissenschaftliche Forschungen zu verwenden oder in einer Veröffentlichung zu verarbeiten, es sei denn, der Kunde hat ausdrückliche und unüberwindbare Einwände dagegen erhoben. Erforderlichenfalls wird die Verhaltensberaterin den Kunden im Voraus über die beabsichtigte Verwendung der Daten zu Forschungszwecken informieren.
Artikel 9: Ratschläge und Empfehlungen
Der Besitzer eines Tieres kann bei Catarina’s Holistic Cat Care Ratschläge und Empfehlungen hinsichtlich des (unerwünschte) Verhaltens seines Tieres Erfragen. Die Ratschläge und Empfehlungen beruhen auf der umfangreichen und fachkundigen Erfahrung von Catarina’s Holistic Cat Care. Sie führen nicht zu einer Haftung von Catarina’s Holistic Cat Care für etwaige unerwünschte Folgen ihrer Anwendung. Darüber hinaus ersetzen die Ratschläge und Empfehlungen keine Verhaltensberatung mit ausführlicher Anamnese, Behandlungsplan und Anleitung. Der Besitzer/Eigentümer des Tieres bleibt für die Folgen der Handlungen seines Tieres gemäß den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches haftbar. Eine Haftpflichtversicherung ist erforderlich, wie in Artikel 1des allgemeinen Reglements beschrieben.
Artikel 10: Anwendbares Recht und Streitbeilegung
a. Alle Vereinbarungen, auf die diese Bedingungen für anwendbar erklärt werden, unterliegen dem niederländischen Recht.
b. Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die der Verhaltensberaterin für die Wahrung ihrer Rechte im Zusammenhang mit der Einforderung der vom Kunden geschuldeten Beträge entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
c. Alles andere, hier nicht festgelegte, entscheidet die Katzenverhaltensberaterin. Diese Entscheidungen sind verbindlich.
d. Die Parteien vereinbaren für alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, dass diese Streitigkeiten in erster Instanz dem Bezirksgericht vorgelegt werden, welchem die Verhaltensberaterin unterliegt.
Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Tierkommunikation und Energiearbeit
Definitionen:
Tiergespräche; Tierkommunikation: Die intuitive und telepathische Kommunikation mit einem Tier und die Übersetzung und Übermittlung der auf diese Weise gewonnenen Informationen an den Kunden.
Energiearbeit: Arbeit auf energetischer und feinstofflicher Ebene, um Störungen, Blockaden und Ungleichgewichte im Energiesystem und Energiefeld zu beseitigen und auszugleichen und so das Wohlbefinden des Tieres (und seines Besitzers) zu verbessern.
1. Allgemein
a. Für die von Catarina’s Holistic Cat Care angebotenen Dienstleistungen „Tiergespräche“ und „Energiearbeit“ gelten die oben festgelegten allgemeinen Geschäftsbedingungen.
b. Sowohl die Tierkommunikation als auch die Energiearbeit werden ausschließlich in Absprache mit dem Kunden im Rahmen einer Verhaltensberatung oder, wie in Artikel 3 definiert, im Auftrag des Kunden durchgeführt.
c. Die Verhaltensberaterin wird die Informationen, die sie vom Tier durch die Tierkommunikation erhält, sorgfältig und vertraulich behandeln und nach bestem Wissen und Gewissen an den Kunden weitergeben. Auch die Energiearbeit wird vertraulich und sorgfältig durchgeführt.
2. Medizinische Implikationen und Heilversprechen
Sowohl die Tierkommunikation als auch die Energiearbeit ersetzen nicht die medizinische Untersuchung und Behandlung durch einen Tierarzt. Es werden keine medizinischen Diagnosen gestellt oder Heilversprechen gegeben.

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